Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rose Netztechnik GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rose Netztechnik GmbH (Stand 05/2017)

§ 1 Vertragsschluss

1. Sämtlichen Angeboten, Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Bestellern) liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Dies gilt auch bei künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Geschäftsbedingungen  von Vertragspartnern der Rose Netztechnik GmbH sind nicht wirksam vereinbart.
2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
3. Rose Netztechnik GmbH behält sich Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen und anderen selbst erstellten Unterlagen, sofern diese Berechnungen oder graphische Darstellungen enthalten, vor. Kommt kein Vertrag zustande, sind sie auf Verlangen an uns zurückzugeben.
4. Angebote der Rose Netztechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Angebote/Bestellungen an Rose Netztechnik GmbH bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch diese. Ohne diese Bestätigung/Auftragsbestätigung kommt kein Vertrag zustande.

§ 2 Lieferung

1. Die Versendung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Empfängers ab Bereitstellung zum Versand.
2. Teillieferungen sind zulässig.
3. Auch zugesagte Lieferfristen verlängern sich entsprechend, sofern der Besteller es an der nötigen Mitwirkung fehlen lässt.
4. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Abnahme der Ware oder Leistung wegen unerheblicher Mängel zu verweigern. Er ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt umgehend zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich zu rügen. Besteller, die eine Rügefrist von zwei Wochen ab Erhalt der Ware überschreiten, verlieren das Rügerecht, es sei denn, es handelt sich um verborgene Mängel.
5. Mangelhafte Liefergegenstände sind auf Kosten und Gefahr des Bestellers an die Rose Netztechnik GmbH zurückzusenden. Ist die Mängelrüge zu Recht erfolgt, werden dem Besteller die üblichen Kosten der Rücksendung erstattet.

§ 3 Zahlung

1. Preise verstehen sich inklusive Verpackung, jedoch ohne Versendungs-, Aufstellungs- und Montagekosten und ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der zum Lieferzeitpunkt geltenden Höhe gesondert ausgewiesen berechnet.
2. Der Rechnungsbetrag ist nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

In unserem Online-Shop bieten wir zur Zahlung nur Paypal oder Vorauskasse an.

3. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur gegen rechtskräftig festgestellte, unbestrittene oder anerkannte Forderungen zu, Zurückbehaltungsrechte nur, sofern sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Bei einem Auftragswert unter Euro 25,00 berechnet Rose Netztechnik GmbH Euro 10,00 Mindermengenzuschlag.
5. Für jede Mahnung berechnet Rose Netztechnik GmbH Euro 15,00 Bearbeitungsgebühr. Während des Verzuges werden 12 % Verzugszinsen jährlich fällig.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

1. Sämtliche Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher der Rose Netztechnik GmbH gegenüber dem Besteller aus dem Geschäft zustehender Forderungen Eigentum der Rose Netztechnik GmbH.
2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Besteller die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware nicht von Globalzessionen oder Sicherungsabtretungen seines Warenlagers erfasst wird.
3. Die Weiterveräußerung ist dem Besteller im normalen Geschäftsgang und unter der Voraussetzung gestattet, dass  er selbst von seinen Kunden Zahlung erhält oder seinerseits unter Eigentumsvorbehalt liefert. Bereits hiermit gelten Ansprüche des Bestellers an seinen Kunden aus Weiterveräußerung an die Rose Netztechnik GmbH als abgetreten, solange deren Ansprüche nicht restlos erfüllt sind. Auf Verlangen der Rose Netztechnik GmbH ist der Besteller zur entsprechenden Auskunftserteilung verpflichtet. Im Verzugsfalle ist Rose Netztechnik GmbH berechtigt, die Sicherungsabtretung dem Kunden des Bestellers offen zu legen und Zahlung an Rose Netztechnik GmbH zu verlangen.
4. Die Rose Netztechnik GmbH kann die Ware vom Besteller herausverlangen, wenn ein wichtiger Grund (Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselproteste oder Anhaltspunkte für Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung  u.a.) auf Seiten des Bestellers vorliegt. In diesem Falle verwahrt Rose Netztechnik GmbH die Liefergegenstände bis zur vollständigen Zahlung. Erfolgt diese nicht binnen angemessener Frist, ist Rose Netztechnik GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Im Falle der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der gelieferten Ware steht Rose Netztechnik GmbH an der neuen Sache ein Anteil zu, der dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltssache zum Gesamtwert aller verarbeiteten Sachen entspricht. Im Falle der Verbindung mit einem Grundstück tritt der Besteller hiermit auch seine Forderung für Lieferungen und Leistungen an den Grundstückseigentümer oder Grundstücksnutzer an Rose Netztechnik GmbH zur Sicherung von deren Forderung ab.

§ 5 Gewährleistung

1. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, ist der Besteller berechtigt, Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung zu verlangen. Rose Netztechnik ist stattdessen zur Lieferung einer mängelfreien Sache berechtigt. Scheitert die Mängelbeseitigung zwei Mal, kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Ausübung der Gewährleistungsrechte gelten die gesetzlichen Fristen.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung des vereinbarten Preises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
3. Rose Netztechnik GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Außer bei Vorsatz ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei sonstigen denkbaren Haftungsfällen. Die Haftung für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
4. Rose Netztechnik GmbH haftet nicht für Schäden, die dem Besteller durch Personen und Institutionen zugefügt werden, die keine Erfüllungsgehilfen für Rose Netztechnik GmbH sind (Post, Bahn, Spediteure). Der Besteller ist berechtigt, eine Transportversicherung abzuschließen oder von Rose Netztechnik GmbH zu verlangen, dass eine solche für seine Rechnung abgeschlossen wird.

§ 6 Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Nach Wahl der Rose Netztechnik GmbH ist Gerichtsstand der Sitz der Rose Netztechnik GmbH oder der gesetzliche Gerichtsstand des Bestellers.
2. Erfüllungsort ist, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, der Geschäftssitz der Rose Netztechnik GmbH.

§ 7 Schlussbestimmungen

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
2. Mündliche Vereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.
3. Die Anschrifts- und Bestelldaten des Bestellers werden elektronisch verarbeitet und gespeichert. Rose Netztechnik GmbH sichert zu, diese nicht an Dritte, zum Beispiel zu Werbezwecken, weiterzugeben.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder zusätzlicher Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam oder anfechtbar sein, werden hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Statt einer unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem Vertragszweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

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